2G-Veranstaltung - was bedeutet das genau!
Erstellt am:
11.10.2021
Die aktuelle Verordnung im Land Niedersachsen erlaubt uns im Rahmen der 2G-Veranstaltung folgenden Personengruppen Zutritt zu gewähren:
Menschen, die bereits einen vollständigen Impfschutz erlangt haben oder genesene Menschen, dessen Genesungsschein nicht älter als 6 Monate ist.
Kinder bis einschließlich 11 Jahren brauchen keine Nachweise.
Schulpflichtige Kinder von 12 bis einschließlich 17 Jahren gelten durch die mindestens 2x wöchentliche Testung durch die Schule als geimpft. Diese müssen lediglich ihren Schülerausweis am Eingang vorweisen (eventuell mit Lichtbilddokument zur Identitätsüberprüfung, sollte der Schülerausweis kein Foto enthalten).
Ab 18 gelten dann die oben benannten Regelungen nach 2G.
Sobald der Nachweis erfüllt ist kann jeder die Halle betreten und unseren Budenzauber Emsland ohne Abstand und Maske genießen! Da auch alle Spieler und MitarbeiterInnen die Restriktionen zu befolgen haben, sind auch wieder die beliebten Autogrammstunden inklusive Selfie möglich.
Wir freuen uns auf Euch.
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